Von herausragender Bedeutung ist zudem sowohl bei Personen als auch bei Kapitalgesellschaften das auf die Gesellschafter zugeschnittene Innenrecht. Gesellschaftsverträge von der Stange mögen mannigfaltig freiverfügbar sein jedoch zeigt sich erst im Falle des Konflikts was das Papier tatsächlich Wert ist auf dem der Vertrag steht.
Geschäftsführungsbefugnisse, Grundsätze für die Entscheidungshinderung in der Gesellschaftsversammlung und Regelung zum Ausscheiden aus der Gesellschaft seien nur beispielhaft aufgeführt, wobei sich die verschiedenen Beteiligungsmodelle nach der Rechtsform der Gesellschaft richten. Dabei dient ein passend gestalteter Gesellschaftsvertrag nicht nur dazu im Streitfall das gemeinsam geschaffene Gesellschaftsvermögen zu erhalten, sondern trägt durch klare Vorgaben auch zur Streitvermeidung, beispielsweise im Falle der Auflösung der Gesellschaft bei, sei es gegenüber Mitgesellschaftern, deren Erben oder dem Finanzamt.
Aufgrund der tiefen Erfahrung mit Gesellschafts-/Gesellschafterstreitigkeiten bzw. wegen Wettbewerbsverstößen, unlauteren Geschäftsführungen, Abfindungsstreitigkeiten etc. verfügen die Rechtsanwälte der Kanzlei Fromm über flexible und präzise Gestaltungs- und Regelungsansätze.