Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich nicht nur im Rahmen der Existenzgründung oder bei Streitigkeiten, sondern sind normale Folgen einer organischen Gesellschaftsentwicklung. Gesellschaften wachsen in ihrem Unternehmenskonzept und in ihrer unternehmerischen Ausrichtung organisch. Weshalb sowohl die Gesellschaftsverträge als auch die Gesellschafterstrukturen immer wieder an die geänderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse anzupassen sind.