Handelt es sich bei einem Kaufvertrag um ein be-to-be Geschäft (Business-to-Business) so kann das internationale Kaufrecht der UN (SICG) zur Anwendung kommen, wenn dieses nicht vorher vertraglich ausgeschlossen wurde und es sich um einen internationalen Warenkaufhandel (Parteien nicht im selben Staat) handelt. Die Conflicts and International Sale of Goods (SICG) sollen den internationalen Handel erleichtern und wurden bereits von 89 Raten ratifiziert, so dass das SICG in diesen Ländern gilt und daher für international betätigte Unternehmen wichtig ist. Die Kanzlei FROMM greift auf jahrelange Erfahrung im Bereich des internationalen Kaufrechts zurück und setzt diese für die Interessen ihrer Mandanten ein.