Kommt es zu Gesellschafterstreitigkeiten, beispielsweise über den Unternehmensstrategie, Geschäftsführungsmaßnahmen oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Fromm ihren Mandanten tatkräftig und mit der bestmöglichen Mischung aus juristischer Fachkenntnis und unternehmerischer Auffassungsgabe zur Seite. Hier heißt es nicht nur die zu treffenden rechtlichen Schlüsse zu ziehen sondern auch wirtschaftlich und zielorientiert im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu verfahren.
Im Fokus der Kanzlei Fromm steht hierbei einerseits die Beratung von Gesellschaftern über ihre Rechten und Pflichten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen sowie die Begleitung und Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen sowie andererseits die Vertretung von Geschäftsführern gegenüber Gesellschaftern und vis-à-vis.
Zudem stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Fromm Gesellschaften bei der Beteiligung eines Beirats zur Seite.
Sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter treten sicherer auf, wenn sie beispielsweise über die konkreten Befugnisse von geschäftsführenden Gesellschaftern und Gesellschafterversammlungen informiert sind und somit auf die Reichweite ihrer eigenen Handlungen gegebenenfalls abgeleitet aus einer Geschäftsordnung sowie die Kompetenz ihres Gegenübers einschätzen können.