{"id":64,"count":51,"description":"<div class=\"seiteninhalt-text\">\r\n<h5><strong>Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen<\/strong><\/h5>\r\nWir unterst\u00fctzen gerne bei dem Abschluss von Arbeitsvertr\u00e4gen und gew\u00e4hrleisten so, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung bei der Einstellung von Arbeitnehmern Ber\u00fccksichtigung finden.\r\n\r\nBeispielhaft sei hier der Abschluss von befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen zu nennen, bei denen sich h\u00e4ufig die Frage stellt, ob man einen Grund f\u00fcr die Befristung braucht, wie lange die Befristung \u00fcberhaupt andauern darf und ob und f\u00fcr wie lange ein befristeter Arbeitsvertrag verl\u00e4ngert werden darf.\r\n\r\nDes Weiteren sollte im Arbeitsvertrag auch unbedingt geregelt werden, ob ein Mitarbeiter auch verpflichtet sein soll, \u00dcberstundenmehrarbeit zu leisten und inwieweit er diesbez\u00fcglich entlohnt wird. Denn die fr\u00fcher h\u00e4ufig anzutreffende Klausel in Arbeitsvertr\u00e4gen, dass mit dem Brutto-Gehalt s\u00e4mtliche \u00dcberstunden\/Mehrarbeit abgegolten sind, ist zumindest bei Arbeitnehmern, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, unzul\u00e4ssig. Zudem ist auch immer darauf zu achten, dass der Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, der ab dem 01.01.2017 auf 8,84 erh\u00f6ht wurde, erh\u00e4lt (<strong>Anmerkung: ist ja heute h\u00f6her).<\/strong>\r\n\r\n<strong>\u00a0<\/strong>\r\n\r\n<strong>\u00a0<\/strong>\r\n\r\n<strong>Urlaub<\/strong>\r\n\r\nAber auch die Themen \u201eUrlaub\u201c, insbesondere \u201eUrlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses\u201c sowie der sogenannte \u201ePflegeurlaub\u201c sind ein h\u00e4ufiger Beratungsschwerpunkt. Sinnvollerweise sollte in diesem Zusammenhang im Arbeitsvertrag zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem vom Arbeitgeber zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrten Urlaubsanspruch unterschieden werden.\r\n\r\n<strong>Arbeitnehmer\u00fcberlassung<\/strong>\r\n\r\nAber auch im Bereich der Arbeitnehmer\u00fcberlassung bzw. Leiharbeit sind gerade aktuelle wieder neue Regelungen im A\u00dcG zu ber\u00fccksichtigen, die bei der Vertragsgestaltung unbedingt beachtet werden m\u00fcssen. Die A\u00dcG-Reform mit Wirkung vom 01.04.2017 beinhaltet unter anderem \u00c4nderungen hinsichtlich der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer eines Leiharbeiters an den Entleiher.\r\n\r\nFerner sind Neuregelungen hinsichtlich der Gleichstellung des Leiharbeiters mit dem Stammarbeiter in Bezug auf das Arbeitsentgelt (Equal-Pay) vorgesehen. Des Weiteren besteht unter anderem das Risiko, dass eine verdeckte Arbeitnehmer\u00fcberlassung (Scheinwerkvertr\u00e4ge) dazu f\u00fchrt, dass ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis beim Entleiher begr\u00fcndet wird.\r\n\r\n<strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4ge und andere Belange der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsebene<\/strong>\r\n\r\nZum Kern der Beratung geh\u00f6rt selbstverst\u00e4ndlich die Anstellung von Leitenden F\u00fchrungskr\u00e4ften und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern. Gerade bei Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern ist darauf zu achten, dass diese dem sogenannten Fremdvergleich standhalten, um sich nicht dem Vorwurf einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung auszusetzen. Aber auch geschickte Verg\u00fctungsmodelle, MBI- oder MBO-Prozesse werden von interdisziplin\u00e4r agierenden Experten der Kanzlei FROMM begleitet.\r\n\r\nVon der Begr\u00fcndung von Arbeitsvertr\u00e4gen\/Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen abgesehen, stellen sich in der arbeitsrechtlichen Praxis regelm\u00e4\u00dfig auch noch zahlreiche weitere Probleme und Fragen, bei denen unsere Rechtsanw\u00e4lte ihre Expertise einf\u00fcgen:\r\n\r\n<strong>Betriebs\u00fcbergang<\/strong>\r\n\r\nSollte ein Unternehmen im Wege eines Asset-Deals ver\u00e4u\u00dfert werden, so findet regelm\u00e4\u00dfig hinsichtlich der in dem Betrieb besch\u00e4ftigten Mitarbeiter ein so genannter Betriebs\u00fcbergang gem\u00e4\u00df \u00a7 316 a BGB statt. Hier unterst\u00fctzen und beraten wir die Unternehmen hinsichtlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit einem Betriebs\u00fcbergang stehen, z.B. ob und inwieweit der Ver\u00e4u\u00dferer und\/oder der Erwerber des Betriebs f\u00fcr Verpflichtungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnissen einzustehen hat, ob z.B. eine K\u00fcndigung von Mitarbeitern m\u00f6glich ist. Auch insolvenzspezifische Themen des Arbeitsrechts geh\u00f6ren zum Beratungsumfeld der Kanzlei FROMM.\r\n\r\n<strong>\u00a0<\/strong>\r\n\r\n<strong>Betriebsrat<\/strong>\r\n\r\nUnternehmen\u00a0 mit Betriebsrat stehen die Anw\u00e4lte der Kanzlei FROMM hinsichtlich aller diesbez\u00fcglichen Fragen zur Seite.\r\n\r\n<strong>Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers<\/strong>\r\n\r\nWas darf der Arbeitnehmer, was muss er tun?\r\n\r\nStellen sich Fragen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu sonstigen Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers oder ergibt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber f\u00fcr einen entstandenen Schaden haften, kann die Situation f\u00fcr beide Seiten unangenehm sein. Die Kanzlei FROMM ber\u00e4t Unternehmen umfassend zu diesen Themen.\r\n\r\n<strong>Pflichten des Arbeitgebers<\/strong>\r\n\r\nNat\u00fcrlich beraten die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, wie beispielsweise bei Fragen zum Sozialversicherungsbeitrag oder zur Lohnsteuer.\r\n\r\n<strong>Unternehmensgestaltung<\/strong>\r\n\r\nAuch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, die bei der Gestaltung eines Unternehmens auftreten, beispielsweise zu Incentifs oder der betrieblichen Altersvorsorge ist die Kanzlei FROMM auch zu diesem Thema verl\u00e4sslicher Partner.\r\n\r\n<strong>Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen<\/strong>\r\n\r\nWir beraten und vertreten Unternehmen aber selbstverst\u00e4ndlich auch gerne im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsvertr\u00e4gen und Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen. In diesem Zusammenhang stellen sich kollektiv die Fragen, ob der betreffende Mitarbeiter K\u00fcndigungsschutz genie\u00dft, z.B. nach dem K\u00fcndigungsschutzgesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch IV auf Grund einer Schwerbehinderung etc., und wenn ja, wie in diesem Fall zu verfahren ist.\r\n\r\nZudem stellt sich die Frage, ob es sich um eine betriebsbedingte oder personenbezogene K\u00fcndigung handelt. Sind Abfindungen zu zahlen, und wenn ja: in welcher H\u00f6he.\r\n\r\nIm Zusammenhang mit verhaltensbedingten K\u00fcndigung sind zuvor Abmahnungen auszusprechen, die sorgsam zu formulieren sind. Des Weiteren ist neben der K\u00fcndigung \/Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen auch an den Abschluss von Aufhebungsvertr\u00e4gen und Abwicklungsvereinbarungen zu denken.\r\n<p class=\"p3\"><\/p>\r\n\r\n<\/div>","link":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/","name":"Arbeitsrecht","slug":"arbeitsrecht","taxonomy":"category","parent":46,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.5 (Yoast SEO v28.6) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Arbeitsrecht Archive - Anwaltskanzlei<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Arbeitsrecht Archive\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen Wir unterst\u00fctzen gerne bei dem Abschluss von Arbeitsvertr\u00e4gen und gew\u00e4hrleisten so, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung bei der Einstellung von Arbeitnehmern Ber\u00fccksichtigung finden. Beispielhaft sei hier der Abschluss von befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen zu nennen, bei denen sich h\u00e4ufig die Frage stellt, ob man einen Grund f\u00fcr die Befristung braucht, wie lange die Befristung \u00fcberhaupt andauern darf und ob und f\u00fcr wie lange ein befristeter Arbeitsvertrag verl\u00e4ngert werden darf. Des Weiteren sollte im Arbeitsvertrag auch unbedingt geregelt werden, ob ein Mitarbeiter auch verpflichtet sein soll, \u00dcberstundenmehrarbeit zu leisten und inwieweit er diesbez\u00fcglich entlohnt wird. Denn die fr\u00fcher h\u00e4ufig anzutreffende Klausel in Arbeitsvertr\u00e4gen, dass mit dem Brutto-Gehalt s\u00e4mtliche \u00dcberstunden\/Mehrarbeit abgegolten sind, ist zumindest bei Arbeitnehmern, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, unzul\u00e4ssig. Zudem ist auch immer darauf zu achten, dass der Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, der ab dem 01.01.2017 auf 8,84 erh\u00f6ht wurde, erh\u00e4lt (Anmerkung: ist ja heute h\u00f6her). \u00a0 \u00a0 Urlaub Aber auch die Themen \u201eUrlaub\u201c, insbesondere \u201eUrlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses\u201c sowie der sogenannte \u201ePflegeurlaub\u201c sind ein h\u00e4ufiger Beratungsschwerpunkt. Sinnvollerweise sollte in diesem Zusammenhang im Arbeitsvertrag zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem vom Arbeitgeber zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrten Urlaubsanspruch unterschieden werden. Arbeitnehmer\u00fcberlassung Aber auch im Bereich der Arbeitnehmer\u00fcberlassung bzw. Leiharbeit sind gerade aktuelle wieder neue Regelungen im A\u00dcG zu ber\u00fccksichtigen, die bei der Vertragsgestaltung unbedingt beachtet werden m\u00fcssen. Die A\u00dcG-Reform mit Wirkung vom 01.04.2017 beinhaltet unter anderem \u00c4nderungen hinsichtlich der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer eines Leiharbeiters an den Entleiher. Ferner sind Neuregelungen hinsichtlich der Gleichstellung des Leiharbeiters mit dem Stammarbeiter in Bezug auf das Arbeitsentgelt (Equal-Pay) vorgesehen. Des Weiteren besteht unter anderem das Risiko, dass eine verdeckte Arbeitnehmer\u00fcberlassung (Scheinwerkvertr\u00e4ge) dazu f\u00fchrt, dass ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis beim Entleiher begr\u00fcndet wird. Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4ge und andere Belange der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsebene Zum Kern der Beratung geh\u00f6rt selbstverst\u00e4ndlich die Anstellung von Leitenden F\u00fchrungskr\u00e4ften und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern. Gerade bei Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern ist darauf zu achten, dass diese dem sogenannten Fremdvergleich standhalten, um sich nicht dem Vorwurf einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung auszusetzen. Aber auch geschickte Verg\u00fctungsmodelle, MBI- oder MBO-Prozesse werden von interdisziplin\u00e4r agierenden Experten der Kanzlei FROMM begleitet. Von der Begr\u00fcndung von Arbeitsvertr\u00e4gen\/Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen abgesehen, stellen sich in der arbeitsrechtlichen Praxis regelm\u00e4\u00dfig auch noch zahlreiche weitere Probleme und Fragen, bei denen unsere Rechtsanw\u00e4lte ihre Expertise einf\u00fcgen: Betriebs\u00fcbergang Sollte ein Unternehmen im Wege eines Asset-Deals ver\u00e4u\u00dfert werden, so findet regelm\u00e4\u00dfig hinsichtlich der in dem Betrieb besch\u00e4ftigten Mitarbeiter ein so genannter Betriebs\u00fcbergang gem\u00e4\u00df \u00a7 316 a BGB statt. Hier unterst\u00fctzen und beraten wir die Unternehmen hinsichtlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit einem Betriebs\u00fcbergang stehen, z.B. ob und inwieweit der Ver\u00e4u\u00dferer und\/oder der Erwerber des Betriebs f\u00fcr Verpflichtungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnissen einzustehen hat, ob z.B. eine K\u00fcndigung von Mitarbeitern m\u00f6glich ist. Auch insolvenzspezifische Themen des Arbeitsrechts geh\u00f6ren zum Beratungsumfeld der Kanzlei FROMM. \u00a0 Betriebsrat Unternehmen\u00a0 mit Betriebsrat stehen die Anw\u00e4lte der Kanzlei FROMM hinsichtlich aller diesbez\u00fcglichen Fragen zur Seite. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers Was darf der Arbeitnehmer, was muss er tun? Stellen sich Fragen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu sonstigen Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers oder ergibt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber f\u00fcr einen entstandenen Schaden haften, kann die Situation f\u00fcr beide Seiten unangenehm sein. Die Kanzlei FROMM ber\u00e4t Unternehmen umfassend zu diesen Themen. Pflichten des Arbeitgebers Nat\u00fcrlich beraten die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, wie beispielsweise bei Fragen zum Sozialversicherungsbeitrag oder zur Lohnsteuer. Unternehmensgestaltung Auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, die bei der Gestaltung eines Unternehmens auftreten, beispielsweise zu Incentifs oder der betrieblichen Altersvorsorge ist die Kanzlei FROMM auch zu diesem Thema verl\u00e4sslicher Partner. Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen Wir beraten und vertreten Unternehmen aber selbstverst\u00e4ndlich auch gerne im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsvertr\u00e4gen und Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen. In diesem Zusammenhang stellen sich kollektiv die Fragen, ob der betreffende Mitarbeiter K\u00fcndigungsschutz genie\u00dft, z.B. nach dem K\u00fcndigungsschutzgesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch IV auf Grund einer Schwerbehinderung etc., und wenn ja, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Zudem stellt sich die Frage, ob es sich um eine betriebsbedingte oder personenbezogene K\u00fcndigung handelt. Sind Abfindungen zu zahlen, und wenn ja: in welcher H\u00f6he. Im Zusammenhang mit verhaltensbedingten K\u00fcndigung sind zuvor Abmahnungen auszusprechen, die sorgsam zu formulieren sind. Des Weiteren ist neben der K\u00fcndigung \/Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen auch an den Abschluss von Aufhebungsvertr\u00e4gen und Abwicklungsvereinbarungen zu denken.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Anwaltskanzlei\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/fachbereiche\\\/arbeitsrecht\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/fachbereiche\\\/arbeitsrecht\\\/\",\"name\":\"Arbeitsrecht Archive - Anwaltskanzlei\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/fachbereiche\\\/arbeitsrecht\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de-DE-formal\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/fachbereiche\\\/arbeitsrecht\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Fachbereiche\",\"item\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/fachbereiche\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Arbeitsrecht\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/\",\"name\":\"Anwaltskanzlei\",\"description\":\"Unternehmensverbund f\u00fcr interprofessionelle Mittelstandsberatung\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de-DE-formal\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/#organization\",\"name\":\"Anwaltskanzlei\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE-formal\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/wp-content\\\/uploads\\\/sites\\\/2\\\/2021\\\/04\\\/logo_fromm.svg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/wp-content\\\/uploads\\\/sites\\\/2\\\/2021\\\/04\\\/logo_fromm.svg\",\"width\":360,\"height\":80,\"caption\":\"Anwaltskanzlei\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/fromm-koblenz.de\\\/anwaltskanzlei\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Arbeitsrecht Archive - Anwaltskanzlei","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Arbeitsrecht Archive","og_description":"Gestaltung von Arbeitsvertr\u00e4gen Wir unterst\u00fctzen gerne bei dem Abschluss von Arbeitsvertr\u00e4gen und gew\u00e4hrleisten so, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die aktuelle Rechtsprechung bei der Einstellung von Arbeitnehmern Ber\u00fccksichtigung finden. Beispielhaft sei hier der Abschluss von befristeten Arbeitsvertr\u00e4gen zu nennen, bei denen sich h\u00e4ufig die Frage stellt, ob man einen Grund f\u00fcr die Befristung braucht, wie lange die Befristung \u00fcberhaupt andauern darf und ob und f\u00fcr wie lange ein befristeter Arbeitsvertrag verl\u00e4ngert werden darf. Des Weiteren sollte im Arbeitsvertrag auch unbedingt geregelt werden, ob ein Mitarbeiter auch verpflichtet sein soll, \u00dcberstundenmehrarbeit zu leisten und inwieweit er diesbez\u00fcglich entlohnt wird. Denn die fr\u00fcher h\u00e4ufig anzutreffende Klausel in Arbeitsvertr\u00e4gen, dass mit dem Brutto-Gehalt s\u00e4mtliche \u00dcberstunden\/Mehrarbeit abgegolten sind, ist zumindest bei Arbeitnehmern, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt, unzul\u00e4ssig. Zudem ist auch immer darauf zu achten, dass der Mitarbeiter mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, der ab dem 01.01.2017 auf 8,84 erh\u00f6ht wurde, erh\u00e4lt (Anmerkung: ist ja heute h\u00f6her). \u00a0 \u00a0 Urlaub Aber auch die Themen \u201eUrlaub\u201c, insbesondere \u201eUrlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses\u201c sowie der sogenannte \u201ePflegeurlaub\u201c sind ein h\u00e4ufiger Beratungsschwerpunkt. Sinnvollerweise sollte in diesem Zusammenhang im Arbeitsvertrag zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und einem vom Arbeitgeber zus\u00e4tzlich gew\u00e4hrten Urlaubsanspruch unterschieden werden. Arbeitnehmer\u00fcberlassung Aber auch im Bereich der Arbeitnehmer\u00fcberlassung bzw. Leiharbeit sind gerade aktuelle wieder neue Regelungen im A\u00dcG zu ber\u00fccksichtigen, die bei der Vertragsgestaltung unbedingt beachtet werden m\u00fcssen. Die A\u00dcG-Reform mit Wirkung vom 01.04.2017 beinhaltet unter anderem \u00c4nderungen hinsichtlich der \u00dcberlassungsh\u00f6chstdauer eines Leiharbeiters an den Entleiher. Ferner sind Neuregelungen hinsichtlich der Gleichstellung des Leiharbeiters mit dem Stammarbeiter in Bezug auf das Arbeitsentgelt (Equal-Pay) vorgesehen. Des Weiteren besteht unter anderem das Risiko, dass eine verdeckte Arbeitnehmer\u00fcberlassung (Scheinwerkvertr\u00e4ge) dazu f\u00fchrt, dass ein Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis beim Entleiher begr\u00fcndet wird. Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4ge und andere Belange der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsebene Zum Kern der Beratung geh\u00f6rt selbstverst\u00e4ndlich die Anstellung von Leitenden F\u00fchrungskr\u00e4ften und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern. Gerade bei Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern ist darauf zu achten, dass diese dem sogenannten Fremdvergleich standhalten, um sich nicht dem Vorwurf einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung auszusetzen. Aber auch geschickte Verg\u00fctungsmodelle, MBI- oder MBO-Prozesse werden von interdisziplin\u00e4r agierenden Experten der Kanzlei FROMM begleitet. Von der Begr\u00fcndung von Arbeitsvertr\u00e4gen\/Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen abgesehen, stellen sich in der arbeitsrechtlichen Praxis regelm\u00e4\u00dfig auch noch zahlreiche weitere Probleme und Fragen, bei denen unsere Rechtsanw\u00e4lte ihre Expertise einf\u00fcgen: Betriebs\u00fcbergang Sollte ein Unternehmen im Wege eines Asset-Deals ver\u00e4u\u00dfert werden, so findet regelm\u00e4\u00dfig hinsichtlich der in dem Betrieb besch\u00e4ftigten Mitarbeiter ein so genannter Betriebs\u00fcbergang gem\u00e4\u00df \u00a7 316 a BGB statt. Hier unterst\u00fctzen und beraten wir die Unternehmen hinsichtlich aller Fragen, die im Zusammenhang mit einem Betriebs\u00fcbergang stehen, z.B. ob und inwieweit der Ver\u00e4u\u00dferer und\/oder der Erwerber des Betriebs f\u00fcr Verpflichtungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnissen einzustehen hat, ob z.B. eine K\u00fcndigung von Mitarbeitern m\u00f6glich ist. Auch insolvenzspezifische Themen des Arbeitsrechts geh\u00f6ren zum Beratungsumfeld der Kanzlei FROMM. \u00a0 Betriebsrat Unternehmen\u00a0 mit Betriebsrat stehen die Anw\u00e4lte der Kanzlei FROMM hinsichtlich aller diesbez\u00fcglichen Fragen zur Seite. Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers Was darf der Arbeitnehmer, was muss er tun? Stellen sich Fragen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu sonstigen Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers oder ergibt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber f\u00fcr einen entstandenen Schaden haften, kann die Situation f\u00fcr beide Seiten unangenehm sein. Die Kanzlei FROMM ber\u00e4t Unternehmen umfassend zu diesen Themen. Pflichten des Arbeitgebers Nat\u00fcrlich beraten die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM auch zu den Pflichten des Arbeitgebers, wie beispielsweise bei Fragen zum Sozialversicherungsbeitrag oder zur Lohnsteuer. Unternehmensgestaltung Auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, die bei der Gestaltung eines Unternehmens auftreten, beispielsweise zu Incentifs oder der betrieblichen Altersvorsorge ist die Kanzlei FROMM auch zu diesem Thema verl\u00e4sslicher Partner. Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen Wir beraten und vertreten Unternehmen aber selbstverst\u00e4ndlich auch gerne im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsvertr\u00e4gen und Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen. In diesem Zusammenhang stellen sich kollektiv die Fragen, ob der betreffende Mitarbeiter K\u00fcndigungsschutz genie\u00dft, z.B. nach dem K\u00fcndigungsschutzgesetz, dem Mutterschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch IV auf Grund einer Schwerbehinderung etc., und wenn ja, wie in diesem Fall zu verfahren ist. Zudem stellt sich die Frage, ob es sich um eine betriebsbedingte oder personenbezogene K\u00fcndigung handelt. Sind Abfindungen zu zahlen, und wenn ja: in welcher H\u00f6he. Im Zusammenhang mit verhaltensbedingten K\u00fcndigung sind zuvor Abmahnungen auszusprechen, die sorgsam zu formulieren sind. Des Weiteren ist neben der K\u00fcndigung \/Gesch\u00e4ftsf\u00fchreranstellungsvertr\u00e4gen auch an den Abschluss von Aufhebungsvertr\u00e4gen und Abwicklungsvereinbarungen zu denken.","og_url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/","og_site_name":"Anwaltskanzlei","twitter_card":"summary_large_image","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/","name":"Arbeitsrecht Archive - Anwaltskanzlei","isPartOf":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de-DE-formal"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Fachbereiche","item":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Arbeitsrecht"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#website","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/","name":"Anwaltskanzlei","description":"Unternehmensverbund f\u00fcr interprofessionelle Mittelstandsberatung","publisher":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de-DE-formal"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#organization","name":"Anwaltskanzlei","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE-formal","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/04\/logo_fromm.svg","contentUrl":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/04\/logo_fromm.svg","width":360,"height":80,"caption":"Anwaltskanzlei"},"image":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/categories\/64","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/categories\/46"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/posts?categories=64"},{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/media?categories=64"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}