{"id":50,"count":1,"description":"<div class=\"seiteninhalt-text\">\r\n<p class=\"p3\">Gerade mit dem Blick auf Unternehmens- und Verm\u00f6gensnachfolgen spielt der G\u00fcterstand neben dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht sowie dem Erbrecht eine herausragende Rolle. Es ist daher eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, dass die Kanzlei FROMM auch \u00fcber g\u00fcterstandsrechtliche Expertise verf\u00fcgt. So freilich die unterschiedlichen Rechtsfolgen der verschiedenen G\u00fcterst\u00e4nde des BGB, namentlich der Zugewinngemeinschaft, der G\u00fctertrennung und der G\u00fctergemeinschaft (aber auch neuerdings des sogenannten Wahlg\u00fcterstandes, der mit der EU Erb VO eingef\u00fcgt wurde), insbesondere mit Blick auf seine Auswirkungen f\u00fcr verm\u00f6gensrechtliche, erbrechtliche und pflichtteilsrechtliche, aber auch erbschaftsteuerliche Fragen.<\/p>\r\n<p class=\"p3\">Die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft mit der Konsequenz des Zugewinnausgleichs im Zeitpunkt der Beendigung des G\u00fcterstandes\/der Ehe ist h\u00e4ufig im Wege notarieller Ehevertr\u00e4ge durch gesetzlich zul\u00e4ssige Modifikationen zu optimieren. Hier sind die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM mit ihrer interdisziplin\u00e4ren Ausrichtung, die auch Wechselwirkungen der Modifikation mit anderen Rechtsgebieten umfasst, die idealen Ansprechpartner, um eine Harmonisierung der einzelnen Disziplinen zu erreichen. Diese Harmonisierung umfasst nahezu regelm\u00e4\u00dfig eine Einbeziehung der letztwilligen Verf\u00fcgungen der Ehegatten sowie eine Abstimmung mit etwaigen gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen. Ohne eine qualifizierte Einbeziehung der pflichtteilsrechtlichen Auswirkungen und schlie\u00dflich der steuerrechtlichen Effekte l\u00e4sst sich eine qualifizierte Beratung nicht abrunden. Gerade mit Blick auf steuerrechtliche Effekte ber\u00e4t die Kanzlei FROMM in geeigneten Konstellationen mit Blick auf die sogenannten G\u00fcterstandsschaukel, die eine lebzeitige Verm\u00f6gensumstrukturierung zwischen Ehegatten erm\u00f6glicht, ohne das es zu nennenswerten Steuereffekten kommen muss. Gerade bei ungleich verteilten Verm\u00f6genswerten zwischen den Ehegatten bietet sich ein solches Gestaltungsmodell an.<\/p>\r\n<p class=\"p3\">Zu der Beratung hinsichtlich des G\u00fcterstandsrechts werden h\u00e4ufig auch weitere Themen, die in einem Ehevertrag zu regeln sind, begleitet, wie insbesondere unterhaltsrechtliche Fragestellungen zwischen Ehegatten, betreffend den Getrenntlebendenunterhalt und den nachehelichen Unterhalt unter Beachtung der j\u00fcngeren Rechtsprechung hin zu mehr Eigeninitiative und Erwerbsobliegenheiten bei den geschiedenen Ehegatten. Auch der etwaige Ausgleich von Versorgungsanspr\u00fcchen und -anwartschaften kann dann Gegenstand einer solchen ehevertraglichen Regelung sein.<\/p>\r\n\r\n<\/div>","link":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gueterstandsrecht\/","name":"G\u00fcterstandsrecht","slug":"gueterstandsrecht","taxonomy":"category","parent":46,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.5 (Yoast SEO v28.7) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>G\u00fcterstandsrecht Archive - Anwaltskanzlei<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gueterstandsrecht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"G\u00fcterstandsrecht Archive\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gerade mit dem Blick auf Unternehmens- und Verm\u00f6gensnachfolgen spielt der G\u00fcterstand neben dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht sowie dem Erbrecht eine herausragende Rolle. 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