{"id":48,"count":95,"description":"<div class=\"seiteninhalt-text\">\r\n<p class=\"p4\">Es gibt viele gute Gr\u00fcnde, gesellschaftsrechtliche Expertise einzuholen, und zwar in allen Lebenslagen eines Unternehmers.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Bereits im Rahmen der Existenzgr\u00fcndung stellt sich die Frage nach der richtigen <b>Unternehmensform<\/b>. Dies wird gerade bei Existenzgr\u00fcndern vielfach untersch\u00e4tzt, da die Rechtsform individuell und bestenfalls strategisch an die Zusammensetzung des Kreises der Unternehmer und auch auf den Unternehmensgegenstand selbst ausgerichtet werden muss. Hierbei spielen neben organisatorischen, bilanz- und publizit\u00e4tsrechtlichen Themen insbesondere m\u00f6gliche <b>Haftungsgefahren<\/b> (beispielsweise durch die Fehlerhaftigkeit von Produkten) und steuerrechtliche Erw\u00e4gungen\u00a0eine Rolle.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Die zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsformen gliedern sich grunds\u00e4tzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf. W\u00e4hrend <b>Personengesellschaften<\/b> regelm\u00e4\u00dfig g\u00fcnstigere Gr\u00fcndungskosten aufweisen und nicht der K\u00f6rperschaftsteuer unterliegen, daf\u00fcr aber steuerlich transparent, eignen sich <b>Kapitalgesellschaften<\/b> aufgrund ihres Haftungsschirms hervorragend f\u00fcr risikoreichere Gesch\u00e4fte und als (Konzern-)Obergesellschaften. Daneben findet sich bei der GmbH ein ausdifferenzierteres System der innergesellschaftlichen Willensbildung [Formen und Fristen f\u00fcr die Einladung von Gesellschafterversammlungen, Pflicht zum Vorgehen gegen Gesellschafterbeschl\u00fcsse mittels prozessrechtlicher Werkzeuge (Anfechtungs-)Klage etc.] das bei Personengesellschaften weniger formal reglementiert ist. Auch die Kompetenzverteilungen zwischen der Gesellschafterversammlung einerseits und dem gegebenenfalls nicht an der Gesellschaft beteiligten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer andererseits ist grunds\u00e4tzlich zu regeln. Formaler und deutlich komplexer wird es bei der Gr\u00fcndung und Verwaltung von Aktiengesellschaften auch im Mittelstand.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0Rechtsanw\u00e4lte<\/span>\u00a0der<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0Kanzlei FROMM<\/span>\u00a0besitzen jahrzehntelange Erfahrung bei der Unternehmensgr\u00fcndung und unterst\u00fctzen gerne mit strategischem Input bei der Gr\u00fcndung einer GmbH (Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung) oder einer UG [Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr\u00e4nkt)] nach dem<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 GmbHG<\/span>\u00a0oder bei der Errichtung von Personenhandelsgesellschaften nach dem\u00a0HGB, wie der OHG (Offene Handelsgesellschaft), der KG (Kommanditgesellschaft) oder einer GmbH &amp; Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplement\u00e4rin), aber auch bei Gr\u00fcndung einer AG (Aktiengesellschaft).<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Von herausragender Bedeutung ist zudem sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften das <b>auf die Gesellschafter zugeschnittene Innenrecht<\/b>. Gesellschaftsvertr\u00e4ge \u201evon der Stange\u201c m\u00f6gen mannigfaltig (frei) verf\u00fcgbar sein, jedoch zeigt sich erst im Falle des Konflikts, was das Papier tats\u00e4chlich wert ist, auf dem der Vertrag steht. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugnisse, Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Entscheidungsfindung in der Gesellschafterversammlung und Regelungen zum Ausscheiden aus der Gesellschaft seien nur beispielhaft aufgef\u00fchrt. Dabei dient ein <b>passend gestalteter Gesellschaftsvertrag<\/b> nicht nur dazu, im Streitfall das gemeinsam geschaffene Gesellschaftsverm\u00f6gen zu erhalten, sondern tr\u00e4gt durch klare Vorgaben auch zur <b>Streitvermeidung<\/b> bei, sei es gegen\u00fcber Mitgesellschaftern, deren Erben oder dem Finanzamt. Aufgrund der tiefen Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten, z.B. wegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen, unlauteren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Abfindungsstreitigkeiten etc., verf\u00fcgen die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM \u00fcber flexible und pr\u00e4zise Gestaltungs- und Regelungsans\u00e4tze.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Kommt es zu <b>Gesellschafterstreitigkeiten<\/b>, beispielsweise \u00fcber die Unternehmensstrategie, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsma\u00dfnahmen oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschl\u00fcssen, stehen die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<a href=\"\/anwaltskanzlei\/rechtsanwaelte\/\">Rechtsanw\u00e4lte<\/a><\/span>\u00a0der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/\"><span class=\"s2\">Kanzlei FROMM<\/span><\/a> ihren Mandanten tatkr\u00e4ftig und mit der bestm\u00f6glichen Mischung aus juristischer Fachkenntnis und unternehmerischer Auffassungsgabe zur Seite. Hier hei\u00dft es nicht nur die zutreffenden rechtlichen Schl\u00fcsse zu ziehen, sondern auch wirtschaftlich und zielorientiert im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu verfahren.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Im Fokus der Kanzlei FROMM steht hierbei einerseits die <b>Beratung von Gesellschaftern<\/b> \u00fcber ihre Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen sowie die <b>Begleitung und Vorbereitungen von Gesellschafterversammlungen<\/b> sowie andererseits die <b>Vertretung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern<\/b> gegen\u00fcber Gesellschaftern und vis-\u00e0-vis.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Sowohl Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als auch Gesellschafter treten sicherer auf, wenn sie beispielsweise \u00fcber die konkreten Befugnisse von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung informiert sind und somit auch die Reichweite ihrer eigenen Handlungen \u2013 gegebenenfalls abgeleitet aus einer Gesch\u00e4ftsordnung \u2013 sowie die Kompetenz ihres Gegen\u00fcbers einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich jedoch nicht nur im Rahmen der Existenzgr\u00fcndung oder bei Streitigkeiten, sondern sind normale Folge einer <b>organischen Gesellschaftsentwicklung<\/b>. Gesellschaften wachsen in ihrem Unternehmenskonzept und in ihrer unternehmerischen Ausrichtung organisch, weshalb sowohl die Gesellschaftsvertr\u00e4ge als auch die Gesellschaftsstrukturen immer wieder an die ge\u00e4nderten tats\u00e4chlichen und rechtlichen Verh\u00e4ltnisse anzupassen sind.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Die\u00a0<a href=\"\/anwaltskanzlei\/\"><span class=\"s2\">Kanzlei FROMM<\/span><\/a> begleitet hierbei ihre Mandanten sowohl im Rahmen von \u00a0<a href=\"\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/unternehmenskauf-und-verkauf\/\"><span class=\"s2\">Unternehmensk\u00e4ufen und Unternehmensverk\u00e4ufen<\/span><\/a> als auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen, seien sie zur Neuausrichtung des Unternehmens oder aber auch zur\u00a0<a href=\"\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/sanierungturn-around-und-insolvenzrecht\/\"><span class=\"s2\">Insolvenz- und Haftungsvermeidung<\/span><\/a> gedacht, stets unter Einbindung steuerrechtlicher Implikationen.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Insbesondere im Rahmen der vorgenannten Sachverhalte (Umstrukturierung, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie in der Sanierungsberatung) ist es erforderlich, das eigene <b>Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt (im Englischsprachigen: \u201eDue Diligence\u201c) zu untersuchen<\/b>. Die<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><a href=\"\/anwaltskanzlei\/rechtsanwaelte\/\"><span class=\"s2\">Rechtsanw\u00e4lte<\/span><\/a> der<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span><a href=\"\/anwaltskanzlei\/\"><span class=\"s2\">Kanzlei FROMM<\/span> <\/a>begleiten hierbei mit dem richtigen Augenmerk auf relevante Vertragsverh\u00e4ltnisse, unternehmerische Entscheidungen und in der Vergangenheit und in der Zukunft liegende Risiken, auch mit betriebswirtschaftlichem und bilanzrechtlichem Know-How.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Solche Risikobewertungen mit der gebotenen Sorgfalt sind jedoch nicht auf die vorgenannten Konstellationen beschr\u00e4nkt, sondern sollten unabh\u00e4ngig hiervon in regelm\u00e4\u00dfigen Zeitr\u00e4umen durchgef\u00fchrt werden, um einen <b>objektiven Blick<\/b> auf die eigene Unternehmensstruktur, Unternehmensf\u00fchrung und Unternehmensausrichtung zu erlangen.<\/p>\r\n<p class=\"p4\">Die\u00a0<a href=\"\/anwaltskanzlei\/\"><span class=\"s2\">Kanzlei FROMM<\/span><\/a> bietet hierzu den Unternehmern und ihren Unternehmen insbesondere einen so genannten \u201e<b>Quick-Check<\/b>\u201c an, der eine \u00fcberblickweise Pr\u00fcfung der rechtlichen Unternehmenslage (bspw. Gesellschaftsvertr\u00e4ge,\u00a0<span class=\"s2\"><a href=\"\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/arbeitsrecht\/\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrervertr\u00e4ge,<\/a> Anstellungsvertr\u00e4ge<\/span>, Dauerschuldverh\u00e4ltnisse,\u00a0<a href=\"\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gewerblicher-rechtsschutz\/\"><span class=\"s2\">immaterielle Rechte und Schutzrechte<\/span>)<\/a> darstellt und in dessen Rahmen Handlungsoptionen und Handlungsgebote aufgezeigt werden.<\/p>\r\n\r\n<\/div>","link":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/","name":"Gesellschaftsrecht","slug":"gesellschaftsrecht","taxonomy":"category","parent":46,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v26.5 (Yoast SEO v28.8) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>Gesellschaftsrecht Archive - Anwaltskanzlei<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Gesellschaftsrecht Archive\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Es gibt viele gute Gr\u00fcnde, gesellschaftsrechtliche Expertise einzuholen, und zwar in allen Lebenslagen eines Unternehmers. Bereits im Rahmen der Existenzgr\u00fcndung stellt sich die Frage nach der richtigen Unternehmensform. Dies wird gerade bei Existenzgr\u00fcndern vielfach untersch\u00e4tzt, da die Rechtsform individuell und bestenfalls strategisch an die Zusammensetzung des Kreises der Unternehmer und auch auf den Unternehmensgegenstand selbst ausgerichtet werden muss. Hierbei spielen neben organisatorischen, bilanz- und publizit\u00e4tsrechtlichen Themen insbesondere m\u00f6gliche Haftungsgefahren (beispielsweise durch die Fehlerhaftigkeit von Produkten) und steuerrechtliche Erw\u00e4gungen\u00a0eine Rolle. Die zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsformen gliedern sich grunds\u00e4tzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf. 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Formaler und deutlich komplexer wird es bei der Gr\u00fcndung und Verwaltung von Aktiengesellschaften auch im Mittelstand. Die\u00a0Rechtsanw\u00e4lte\u00a0der\u00a0Kanzlei FROMM\u00a0besitzen jahrzehntelange Erfahrung bei der Unternehmensgr\u00fcndung und unterst\u00fctzen gerne mit strategischem Input bei der Gr\u00fcndung einer GmbH (Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung) oder einer UG [Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr\u00e4nkt)] nach dem\u00a0 GmbHG\u00a0oder bei der Errichtung von Personenhandelsgesellschaften nach dem\u00a0HGB, wie der OHG (Offene Handelsgesellschaft), der KG (Kommanditgesellschaft) oder einer GmbH &amp; Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplement\u00e4rin), aber auch bei Gr\u00fcndung einer AG (Aktiengesellschaft). Von herausragender Bedeutung ist zudem sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften das auf die Gesellschafter zugeschnittene Innenrecht. Gesellschaftsvertr\u00e4ge \u201evon der Stange\u201c m\u00f6gen mannigfaltig (frei) verf\u00fcgbar sein, jedoch zeigt sich erst im Falle des Konflikts, was das Papier tats\u00e4chlich wert ist, auf dem der Vertrag steht. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugnisse, Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Entscheidungsfindung in der Gesellschafterversammlung und Regelungen zum Ausscheiden aus der Gesellschaft seien nur beispielhaft aufgef\u00fchrt. Dabei dient ein passend gestalteter Gesellschaftsvertrag nicht nur dazu, im Streitfall das gemeinsam geschaffene Gesellschaftsverm\u00f6gen zu erhalten, sondern tr\u00e4gt durch klare Vorgaben auch zur Streitvermeidung bei, sei es gegen\u00fcber Mitgesellschaftern, deren Erben oder dem Finanzamt. Aufgrund der tiefen Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten, z.B. wegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen, unlauteren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Abfindungsstreitigkeiten etc., verf\u00fcgen die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM \u00fcber flexible und pr\u00e4zise Gestaltungs- und Regelungsans\u00e4tze. Kommt es zu Gesellschafterstreitigkeiten, beispielsweise \u00fcber die Unternehmensstrategie, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsma\u00dfnahmen oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschl\u00fcssen, stehen die\u00a0Rechtsanw\u00e4lte\u00a0der\u00a0Kanzlei FROMM ihren Mandanten tatkr\u00e4ftig und mit der bestm\u00f6glichen Mischung aus juristischer Fachkenntnis und unternehmerischer Auffassungsgabe zur Seite. Hier hei\u00dft es nicht nur die zutreffenden rechtlichen Schl\u00fcsse zu ziehen, sondern auch wirtschaftlich und zielorientiert im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu verfahren. Im Fokus der Kanzlei FROMM steht hierbei einerseits die Beratung von Gesellschaftern \u00fcber ihre Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen sowie die Begleitung und Vorbereitungen von Gesellschafterversammlungen sowie andererseits die Vertretung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern gegen\u00fcber Gesellschaftern und vis-\u00e0-vis. Sowohl Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als auch Gesellschafter treten sicherer auf, wenn sie beispielsweise \u00fcber die konkreten Befugnisse von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung informiert sind und somit auch die Reichweite ihrer eigenen Handlungen \u2013 gegebenenfalls abgeleitet aus einer Gesch\u00e4ftsordnung \u2013 sowie die Kompetenz ihres Gegen\u00fcbers einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen. Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich jedoch nicht nur im Rahmen der Existenzgr\u00fcndung oder bei Streitigkeiten, sondern sind normale Folge einer organischen Gesellschaftsentwicklung. Gesellschaften wachsen in ihrem Unternehmenskonzept und in ihrer unternehmerischen Ausrichtung organisch, weshalb sowohl die Gesellschaftsvertr\u00e4ge als auch die Gesellschaftsstrukturen immer wieder an die ge\u00e4nderten tats\u00e4chlichen und rechtlichen Verh\u00e4ltnisse anzupassen sind. Die\u00a0Kanzlei FROMM begleitet hierbei ihre Mandanten sowohl im Rahmen von \u00a0Unternehmensk\u00e4ufen und Unternehmensverk\u00e4ufen als auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen, seien sie zur Neuausrichtung des Unternehmens oder aber auch zur\u00a0Insolvenz- und Haftungsvermeidung gedacht, stets unter Einbindung steuerrechtlicher Implikationen. Insbesondere im Rahmen der vorgenannten Sachverhalte (Umstrukturierung, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie in der Sanierungsberatung) ist es erforderlich, das eigene Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt (im Englischsprachigen: \u201eDue Diligence\u201c) zu untersuchen. Die\u00a0 Rechtsanw\u00e4lte der\u00a0 Kanzlei FROMM begleiten hierbei mit dem richtigen Augenmerk auf relevante Vertragsverh\u00e4ltnisse, unternehmerische Entscheidungen und in der Vergangenheit und in der Zukunft liegende Risiken, auch mit betriebswirtschaftlichem und bilanzrechtlichem Know-How. Solche Risikobewertungen mit der gebotenen Sorgfalt sind jedoch nicht auf die vorgenannten Konstellationen beschr\u00e4nkt, sondern sollten unabh\u00e4ngig hiervon in regelm\u00e4\u00dfigen Zeitr\u00e4umen durchgef\u00fchrt werden, um einen objektiven Blick auf die eigene Unternehmensstruktur, Unternehmensf\u00fchrung und Unternehmensausrichtung zu erlangen. Die\u00a0Kanzlei FROMM bietet hierzu den Unternehmern und ihren Unternehmen insbesondere einen so genannten \u201eQuick-Check\u201c an, der eine \u00fcberblickweise Pr\u00fcfung der rechtlichen Unternehmenslage (bspw. 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Bereits im Rahmen der Existenzgr\u00fcndung stellt sich die Frage nach der richtigen Unternehmensform. Dies wird gerade bei Existenzgr\u00fcndern vielfach untersch\u00e4tzt, da die Rechtsform individuell und bestenfalls strategisch an die Zusammensetzung des Kreises der Unternehmer und auch auf den Unternehmensgegenstand selbst ausgerichtet werden muss. Hierbei spielen neben organisatorischen, bilanz- und publizit\u00e4tsrechtlichen Themen insbesondere m\u00f6gliche Haftungsgefahren (beispielsweise durch die Fehlerhaftigkeit von Produkten) und steuerrechtliche Erw\u00e4gungen\u00a0eine Rolle. Die zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsformen gliedern sich grunds\u00e4tzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf. 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Formaler und deutlich komplexer wird es bei der Gr\u00fcndung und Verwaltung von Aktiengesellschaften auch im Mittelstand. Die\u00a0Rechtsanw\u00e4lte\u00a0der\u00a0Kanzlei FROMM\u00a0besitzen jahrzehntelange Erfahrung bei der Unternehmensgr\u00fcndung und unterst\u00fctzen gerne mit strategischem Input bei der Gr\u00fcndung einer GmbH (Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung) oder einer UG [Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr\u00e4nkt)] nach dem\u00a0 GmbHG\u00a0oder bei der Errichtung von Personenhandelsgesellschaften nach dem\u00a0HGB, wie der OHG (Offene Handelsgesellschaft), der KG (Kommanditgesellschaft) oder einer GmbH &amp; Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplement\u00e4rin), aber auch bei Gr\u00fcndung einer AG (Aktiengesellschaft). Von herausragender Bedeutung ist zudem sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellschaften das auf die Gesellschafter zugeschnittene Innenrecht. Gesellschaftsvertr\u00e4ge \u201evon der Stange\u201c m\u00f6gen mannigfaltig (frei) verf\u00fcgbar sein, jedoch zeigt sich erst im Falle des Konflikts, was das Papier tats\u00e4chlich wert ist, auf dem der Vertrag steht. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsbefugnisse, Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Entscheidungsfindung in der Gesellschafterversammlung und Regelungen zum Ausscheiden aus der Gesellschaft seien nur beispielhaft aufgef\u00fchrt. Dabei dient ein passend gestalteter Gesellschaftsvertrag nicht nur dazu, im Streitfall das gemeinsam geschaffene Gesellschaftsverm\u00f6gen zu erhalten, sondern tr\u00e4gt durch klare Vorgaben auch zur Streitvermeidung bei, sei es gegen\u00fcber Mitgesellschaftern, deren Erben oder dem Finanzamt. Aufgrund der tiefen Erfahrung mit Gesellschafterstreitigkeiten, z.B. wegen Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen, unlauteren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Abfindungsstreitigkeiten etc., verf\u00fcgen die Rechtsanw\u00e4lte der Kanzlei FROMM \u00fcber flexible und pr\u00e4zise Gestaltungs- und Regelungsans\u00e4tze. Kommt es zu Gesellschafterstreitigkeiten, beispielsweise \u00fcber die Unternehmensstrategie, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsma\u00dfnahmen oder die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschl\u00fcssen, stehen die\u00a0Rechtsanw\u00e4lte\u00a0der\u00a0Kanzlei FROMM ihren Mandanten tatkr\u00e4ftig und mit der bestm\u00f6glichen Mischung aus juristischer Fachkenntnis und unternehmerischer Auffassungsgabe zur Seite. Hier hei\u00dft es nicht nur die zutreffenden rechtlichen Schl\u00fcsse zu ziehen, sondern auch wirtschaftlich und zielorientiert im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu verfahren. Im Fokus der Kanzlei FROMM steht hierbei einerseits die Beratung von Gesellschaftern \u00fcber ihre Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen sowie die Begleitung und Vorbereitungen von Gesellschafterversammlungen sowie andererseits die Vertretung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern gegen\u00fcber Gesellschaftern und vis-\u00e0-vis. Sowohl Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als auch Gesellschafter treten sicherer auf, wenn sie beispielsweise \u00fcber die konkreten Befugnisse von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern, Gesellschaftern und Gesellschafterversammlung informiert sind und somit auch die Reichweite ihrer eigenen Handlungen \u2013 gegebenenfalls abgeleitet aus einer Gesch\u00e4ftsordnung \u2013 sowie die Kompetenz ihres Gegen\u00fcbers einsch\u00e4tzen k\u00f6nnen. Gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich jedoch nicht nur im Rahmen der Existenzgr\u00fcndung oder bei Streitigkeiten, sondern sind normale Folge einer organischen Gesellschaftsentwicklung. Gesellschaften wachsen in ihrem Unternehmenskonzept und in ihrer unternehmerischen Ausrichtung organisch, weshalb sowohl die Gesellschaftsvertr\u00e4ge als auch die Gesellschaftsstrukturen immer wieder an die ge\u00e4nderten tats\u00e4chlichen und rechtlichen Verh\u00e4ltnisse anzupassen sind. Die\u00a0Kanzlei FROMM begleitet hierbei ihre Mandanten sowohl im Rahmen von \u00a0Unternehmensk\u00e4ufen und Unternehmensverk\u00e4ufen als auch bei Umwandlungen und Umstrukturierungen, seien sie zur Neuausrichtung des Unternehmens oder aber auch zur\u00a0Insolvenz- und Haftungsvermeidung gedacht, stets unter Einbindung steuerrechtlicher Implikationen. Insbesondere im Rahmen der vorgenannten Sachverhalte (Umstrukturierung, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf sowie in der Sanierungsberatung) ist es erforderlich, das eigene Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt (im Englischsprachigen: \u201eDue Diligence\u201c) zu untersuchen. Die\u00a0 Rechtsanw\u00e4lte der\u00a0 Kanzlei FROMM begleiten hierbei mit dem richtigen Augenmerk auf relevante Vertragsverh\u00e4ltnisse, unternehmerische Entscheidungen und in der Vergangenheit und in der Zukunft liegende Risiken, auch mit betriebswirtschaftlichem und bilanzrechtlichem Know-How. Solche Risikobewertungen mit der gebotenen Sorgfalt sind jedoch nicht auf die vorgenannten Konstellationen beschr\u00e4nkt, sondern sollten unabh\u00e4ngig hiervon in regelm\u00e4\u00dfigen Zeitr\u00e4umen durchgef\u00fchrt werden, um einen objektiven Blick auf die eigene Unternehmensstruktur, Unternehmensf\u00fchrung und Unternehmensausrichtung zu erlangen. Die\u00a0Kanzlei FROMM bietet hierzu den Unternehmern und ihren Unternehmen insbesondere einen so genannten \u201eQuick-Check\u201c an, der eine \u00fcberblickweise Pr\u00fcfung der rechtlichen Unternehmenslage (bspw. Gesellschaftsvertr\u00e4ge,\u00a0Gesch\u00e4ftsf\u00fchrervertr\u00e4ge, Anstellungsvertr\u00e4ge, Dauerschuldverh\u00e4ltnisse,\u00a0immaterielle Rechte und Schutzrechte) darstellt und in dessen Rahmen Handlungsoptionen und Handlungsgebote aufgezeigt werden.","og_url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/","og_site_name":"Anwaltskanzlei","twitter_card":"summary_large_image","schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"CollectionPage","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/","name":"Gesellschaftsrecht Archive - Anwaltskanzlei","isPartOf":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#website"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/#breadcrumb"},"inLanguage":"de-DE-formal"},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/gesellschaftsrecht\/#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Fachbereiche","item":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/fachbereiche\/"},{"@type":"ListItem","position":3,"name":"Gesellschaftsrecht"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#website","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/","name":"Anwaltskanzlei","description":"Unternehmensverbund f\u00fcr interprofessionelle Mittelstandsberatung","publisher":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de-DE-formal"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#organization","name":"Anwaltskanzlei","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE-formal","@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/04\/logo_fromm.svg","contentUrl":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/04\/logo_fromm.svg","width":360,"height":80,"caption":"Anwaltskanzlei"},"image":{"@id":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/#\/schema\/logo\/image\/"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/categories\/48","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/categories"}],"about":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/taxonomies\/category"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/categories\/46"}],"wp:post_type":[{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/posts?categories=48"},{"href":"https:\/\/fromm-koblenz.de\/anwaltskanzlei\/wp-json\/wp\/v2\/media?categories=48"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}